Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 015 - 21.03.2013

DGB Frauen Frankfurt fordern zum Equal Pay Day am 21. März 2013: „Recht auf Mehr!“

„Wir wollen nicht jedes Jahr die Entgeltlücke feststellen. Wir wollen sie endlich schließen! Frauen sollten gerade im Wahljahr genau hinsehen, wer es ernst meint mit der Beseitigung von Entgeltungleichheit und Entgeltdiskriminierung und wer tatenlos bleibt!“ erklärt Ingrid Sehrbrock, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie fordert ein Entgeltgleichheitsgesetz, das Unternehmen und Verwaltungen verpflichtet, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und geschlechtergerecht zu gestalten.

Mit 22 Prozent gehört Deutschland zu den Ländern in Europa, in denen die Entgeltdifferenz zwischen den Geschlechtern besonders groß ist. Der Equal Pay Day macht seit 2008 auf diesen Sachverhalt aufmerksam. Bis zum heutigen Tag hätten die Frauen in Deutschland über das Jahr 2012 hinaus arbeiten müssen, um auf den gleichen durchschnittlichen Jahreslohn zu kommen wie ihre männlichen Kollegen.

Mit dieser Ungerechtigkeit muss Schluss sein:

Frauen haben ein RECHT auf Entgeltgleichheit in den Betrieben und Dienststellen!

Eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen und Verwaltungen verpflichtet, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und geschlechtergerecht zu gestalten ist überfällig. Das gilt auch für ein Klagerecht für Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte, mit dem Verstöße gegen den Grundsatz der Entgeltgleichheit gerichtlich geahndet werden können, ohne das Arbeitsverhältnis der Betroffenen zu belasten.

Frauen haben ein RECHT auf soziale Absicherung aller Arbeitsverhältnisse!

Auch MinijobberInnen sollen zukünftig sozial abgesichert sein, den gleichen Stundenlohn erhalten wie ihre KollegInnen und ihren Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall u.v.a.m. durchsetzen können. Von mehr als 7 Mio. geringfügig Beschäftigten sind drei Viertel weiblich – auch in XX (Bundesland einfügen) sind XX Prozent der Minijobberinnen Frauen.

Frauen haben ein RECHT auf einen gesetzlichen Mindestlohn, der Ausbeutung verhindert!

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns nicht unter 8,50 Euro die Stunde darf nicht länger auf die lange Bank geschoben werden. Gerade Frauen sind häufig von Dumpinglöhnen betroffen. Sie arbeiten in Bereichen, die von Tarifverträgen nicht erreicht werden. Da schaffen auch Branchen-Mindestlöhne keine Abhilfe, da muss der Staat mit einem gesetzlichen Mindestlohn ordnungspolitisch durchgreifen.

Entgeltungleichheit ist auch in XX (Bundesland einfügen) ein Problem. Die Differenz in der Bezahlung beträgt XX% und liegt Variante 1: damit noch über dem Bundesschnitt von 22 Prozent. Variante 2: damit zwar unter dem Bundesschnitt von 22 Prozent – doch das ist kein Grund zur Tatenlosigkeit.

Solange eine Entgeltlücke besteht, halten wir an unserem Ausruf fest: RECHT auf Mehr!

Am 21. März, dem Equal-Pay-Day werden die DGB-Frauen und die Frauen der IG BCE im Industriepark Höchst, in den 3 Kantinen, von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Informationen verteilen und mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diskutieren.

Britta Brandau, Vorsitzende der DGB-Frauen Frankfurt und Helga Landgraf, Frauen der IG BCE


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